VERHALTENSKODEX FÜR LIEFERANTEN

THE RIDGE WALLET, LLC

GESCHICHTE

Viel zu lange wurden Portemonnaies so entworfen, dass sie alles aufnehmen: Bargeld, Quittungen, Geschenkkarten, Ausweise und alles andere, was sich hineinstopfen ließ. Ridge hat diese Denkweise mit seinem minimalistischen Designansatz grundlegend verändert. Das Vater-Sohn-Team Daniel und Paul Kane brachte das originale Ridge Wallet 2013 auf Kickstarter auf den Markt – die neue und überarbeitete Version steckt heute in den Taschen von über 5 Millionen Männern und Frauen weltweit. Die Kanes haben seitdem ein hochqualifiziertes und erfahrenes Team aufgebaut, das ihre Vision umsetzt: qualitativ hochwertige, funktionale Produkte zu schaffen, die Menschen dazu inspirieren, neu zu überdenken, was sie täglich bei sich tragen und wie sie reisen. Ridge ist minimalistisch, ohne einzuschränken. Es geht darum, weniger zu tragen – aber immer das Richtige dabei zu haben.

TRANSPARENZ UND ETHIK

Ridge wurde auf dem Fundament eines integren Geschäftsgebarens und der Einhaltung höchster ethischer Standards aufgebaut. Ridge erkennt, dass ein transparentes, ethisches und rechtskonformes Handeln entscheidend für den Ruf und den Erfolg des Unternehmens sowie das Vertrauen seiner Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten und Geschäftspartner ist. Daher ist Ridge dem offenen und ehrlichen Geschäftsgebaren verpflichtet – einschließlich, aber nicht beschränkt auf, fiskalische Verantwortung, administrative Rechenschaftspflicht und Durchsetzung von Richtlinien. Ridge hat Prozesse, Prüfverfahren und interne Kontrollen eingerichtet, um die Einhaltung der Ridge-Richtlinien und geltenden Gesetze zu gewährleisten.

Ridge anerkennt und respektiert die vielfältigen Kulturen, Gepflogenheiten und Geschäftspraktiken, denen es auf dem internationalen Markt begegnet, und ist bestrebt, die geltenden US-amerikanischen Gesetze und Vorschriften einzuhalten, die seine Geschäftstätigkeit regeln, sowie die Gesetze der ausländischen Rechtsordnungen, in denen es tätig ist. Darüber hinaus hält Ridge verschiedene US-amerikanische und internationale Handelskontrollvorschriften ein, einschließlich Lizenzierung, Versanddokumentation, Export- und Importdokumentation sowie Melde- und Aufbewahrungspflichten. Unabhängig von der Rechtsordnung wendet Ridge in allen Geschäftstransaktionen ethische Standards an.

QUALITÄTSSTANDARDS

Die grundlegenden Unternehmenswerte von Ridge tragen maßgeblich zum Erfolg seines Geschäftskonzepts bei. Ridge hat sich eine führende Stellung in der Branche erarbeitet, indem es hochwertige, funktionale Produkte entwickelt, die ein Leben lang halten. Ridge bietet innovative Produkte, sorgt für ein erstklassiges Kundenerlebnis und findet kontinuierlich Wege, seine Produkte zu verbessern und zu erweitern sowie seinen Kundenservice zu optimieren.

Im Prozess der Entwicklung, Herstellung und Lieferung funktionaler und langlebiger Produkte ist Ridge bestrebt, einen Fertigungsprozess umzusetzen, der sozial und ökologisch verantwortungsvoll ist. Unter diesen Leitprinzipien werden hohe Qualitätsstandards in der gesamten Unternehmensführung, im Management und bei den Mitarbeitern von Ridge verankert. Das Lizenzierungsteam von Ridge nimmt regelmäßig an Schulungen zur unternehmerischen sozialen Verantwortung über die Fair Labor Association teil und koordiniert mit Sumerra die Durchführung von Sozialkonformitätsprüfungen im Rahmen seines Ethical Supplier Engagement Program. Diese Informationen werden mit den Teams für Produktentwicklung, Lieferkette und Betrieb von Ridge geteilt und bei Relevanz unternehmensweit in die Teamprozesse integriert.

Ridge erkennt eine gewisse Mitverantwortung gegenüber externen Partnern an, die zu seinem Erfolg beitragen. Ridge übernimmt die Verpflichtung, die Lizenzgeber und/oder Kooperationspartner zu schützen und zu vertreten, die Ridge die Genehmigung zur Herstellung von Markenprodukten erteilt haben. Daher ist Ridge bestrebt, eng mit seinen Lieferanten zusammenzuarbeiten, um positive soziale und ökologische Auswirkungen in den Fabriken, die seine Produkte herstellen, sowie in den Abläufen anderer Geschäftspartner zu erzielen. In Bezug auf seine wichtigsten Produktlinien hält Ridge Eigentumsanteile an den Fertigungspartnern, die diese Produkte sowohl im Inland als auch im Ausland herstellen.

SCHWERPUNKTBEREICHE

Ridge-Kunden können darauf vertrauen, dass Produkte, die von Lieferanten oder in unternehmenseigenen Einrichtungen hergestellt oder montiert werden, den Best Practices in der Fertigung entsprechen und nicht unter ausbeuterischen oder unmenschlichen Bedingungen produziert werden. Zur Erreichung dieses Ziels hält Ridge das US-amerikanische Arbeitsrecht ein, sofern dieses die nachstehend aufgeführten Standards übertrifft. Ridge ist Mitglied der Fair Labor Association und hat den FLA-Verhaltenskodex übernommen. Durch das Bestreben, innerhalb der Standards und Richtlinien der FLA zu agieren, trägt Ridge dazu bei, ein höheres Maß an Rechenschaftspflicht, Sicherheit und sozialer Verantwortung im gesamten Fertigungsprozess sicherzustellen. Die festgelegten Richtlinien umfassen die Fähigkeit von Ridge, die betroffenen Menschen, Lizenzgeber und/oder Kooperationspartner, Einrichtungen und Umgebungen auf positive und respektvolle Weise zu schützen und zu verwalten.

GESETZLICHE ANFORDERUNGEN

Ridge verlangt von seinen Lieferanten und anderen Geschäftspartnern, alle nationalen Gesetze der Länder einzuhalten, in denen sie tätig sind, und gegebenenfalls auch der Länder, in denen die von ihnen gelieferten Produkte verkauft werden sollen. Sollte eine Anforderung in diesem Kodex mit dem nationalen Recht eines Landes oder Gebiets in Konflikt stehen, muss stets das Gesetz befolgt werden; die Nichtbeachtung gibt Ridge das Recht, Geschäftsbeziehungen mit Geschäftspartnern zu beenden. In solchen Fällen muss der Lieferant Ridge unverzüglich vor Unterzeichnung dieses Kodex informieren. Die Anforderungen von Ridge können jedoch über die im nationalen Recht festgelegten Anforderungen hinausgehen.

VERTRAULICHKEIT

Ridge verlangt von seinen Geschäftspartnern und Lieferanten, vertrauliche, proprietäre und/oder Geschäftsgeheimnisse zu schützen. Das geistige Eigentum von Ridge – einschließlich, aber nicht beschränkt auf inländische und ausländische Patente, Marken, Geschäftsgeheimnisse, Handelsaufmachung, Urheberrechte, Dienstleistungsmarken und sonstige proprietäre Informationen – gehört zu den wertvollsten Vermögenswerten von Ridge. Der Schutz und die Wahrung des geistigen Eigentums von Ridge sind wichtig, um den Wert des geistigen Eigentums zu optimieren und gegebenenfalls seine Geheimhaltung zu gewährleisten. Daher ist die unbefugte Offenlegung von Innovationen oder Ideen zu Produkten oder Fertigungsverfahren, die für Patent-, Urheber-, Marken- oder sonstigen Geschäftsgeheimnisschutz in Frage kommen könnten, streng verboten und wird konsequent verfolgt. Ridge erwartet gleichermaßen von seinen Lieferanten, die vertraulichen, proprietären, geheimen und/oder privilegierten Informationen anderer zu schützen und deren Geheimhaltung gemäß den geltenden Vertraulichkeits- und/oder Geheimhaltungsvereinbarungen zu wahren, und überwacht deren Aktivitäten in dieser Hinsicht aktiv.

INTERESSENKONFLIKTE

Die Vermeidung tatsächlicher, potenzieller oder wahrgenommener Interessenkonflikte ist entscheidend für die Aufrechterhaltung des Vertrauens zwischen Ridge und seinen Geschäftspartnern und Lieferanten. Daher dürfen persönliche Beziehungen oder Interessen die Arbeit, die Partner und Lieferanten für Ridge ausführen, nicht beeinflussen. Sowohl tatsächliche Interessenkonflikte als auch der bloße Anschein eines Interessenkonflikts müssen vermieden werden. Alle Geschäftspartner und Lieferanten sind verpflichtet, tatsächliche oder mögliche Interessenkonflikte zu melden, um potenzielle Konsequenzen zu vermeiden und Ridge keinen Schaden zuzufügen.

LIEFERANTENBEDINGUNGEN

Ridge prüft und wählt seine Lieferanten auf der Grundlage ihrer Fähigkeit aus, Best Practices – einschließlich Sicherheit, Qualität und Konsistenz – in den Bereichen Fertigung, Montage und Distribution nachzuweisen, sowie auf der Grundlage ihrer Zustimmung zum Lieferantenverhaltenskodex von Ridge. Die nachstehend aufgeführten Spezifikationen beschreiben, was Ridge von seinen Lieferanten, deren Subunternehmern und anderen Geschäftspartnern verlangt, um Ridges Verpflichtung gegenüber seinen Eigentümern, Mitarbeitern, Kunden und anderen Interessengruppen zu erfüllen. Es liegt in der Verantwortung der Lieferanten von Ridge und anderer Geschäftspartner, ihre Subunternehmer über diese Richtlinien zu informieren und sicherzustellen, dass diese Richtlinien in jeder Fabrik und jedem Arbeitsplatz umgesetzt werden, der Waren für Ridge produziert, fertigstellt, verpackt oder anderweitig handhabt oder Dienstleistungen für Ridge erbringt. Ridge stützt seine Anforderungen vorwiegend auf international vereinbarte Standards wie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, die UN-Konvention über die Rechte des Kindes und die geltenden ILO-Übereinkommen sowie auf nationale Gesetzgebung.

GESUNDHEIT UND SICHERHEIT

Ridge verlangt von seinen Lieferanten und anderen Geschäftspartnern, die Sicherheit der Mitarbeiter jederzeit als oberste Priorität zu behandeln. Lieferanten sind dafür verantwortlich sicherzustellen, dass alle Arbeitnehmer qualifiziert sind, ihre Arbeitsfunktionen sicher auszuführen. Lieferanten müssen den Arbeitnehmern eine angemessene Schulung zu Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz in ihrer Muttersprache anbieten, und gesundheits- und sicherheitsrelevante Informationen müssen im Betrieb gut sichtbar ausgehängt sein. Lieferanten implementieren Managementsysteme und Kontrollen, die Gefahren identifizieren sowie Risiken im Zusammenhang mit ihrer spezifischen Branche bewerten und kontrollieren. Darüber hinaus ergreifen Lieferanten als Arbeitgeber verantwortungsvolle Maßnahmen, um negative Auswirkungen des Arbeitsplatzes auf die Umwelt zu mindern.

Lieferanten stellen einen sicheren und gesunden Arbeitsplatz bereit, um Unfälle und gesundheitliche Schäden zu verhindern, die aus der Arbeit entstehen, damit zusammenhängen oder im Verlauf der Arbeit oder durch den Betrieb von Arbeitgebereinrichtungen auftreten. Gefährliche Ausrüstung oder unsichere Gebäude sind nicht akzeptabel. Lieferanten müssen mindestens die nationalen Gesetze zu Arbeitsschutz und baulicher Sicherheit einhalten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Notfallvorsorge, Brandschutz, Erste Hilfe, persönliche Schutzausrüstung, Lagerung und Handhabung von Chemikalien und Gefahrstoffen, Ausrüstungs- und elektrische Sicherheit, Lärm, Beleuchtung, Belüftung, Sanitäranlagen, Zugang zu Trinkwasser, saubere Toilettenanlagen und Mitarbeiterschulungen.

Arbeitsumgebung: Die Räumlichkeiten müssen regelmäßig gewartet und gereinigt werden und eine gesunde Arbeitsumgebung bieten, einschließlich angemessener Heizungs-, Klimatisierungs- und Belüftungssysteme, ausreichend persönlichem Raum, Erste-Hilfe-Bedarf und Notausgängen. Arbeitnehmer müssen während der Arbeitszeit und außerhalb der Arbeitszeit am Arbeitsplatz uneingeschränkten Zugang zu lebensnotwendigen Einrichtungen wie sauberem Trinkwasser und Toiletten haben.

Brand- und Notfallsicherheit: Notausgänge in allen Stockwerken müssen klar gekennzeichnet, gut beleuchtet und bis zum Ausgang des Gebäudes unversperrt sein. Die Evakuierung durch Notausgänge muss während der Arbeitszeit jederzeit möglich sein. Alle Personen, die sich in den Räumlichkeiten aufhalten, einschließlich Führungskräfte und Sicherheitspersonal, müssen regelmäßig darin geschult werden, wie im Brandfall oder bei anderen Notfällen zu handeln ist. Regelmäßige Evakuierungsübungen für alle Mitarbeiter sind erforderlich; Evakuierungspläne und Brandschutzausrüstung müssen vorhanden sein.

Unfälle und Erste Hilfe: Der Arbeitgeber muss proaktiv daran arbeiten, Unfälle zu vermeiden, die Mitarbeitern am Arbeitsplatz schaden könnten. Relevante Erste-Hilfe-Ausrüstung muss verfügbar sein, und wo gesetzlich vorgeschrieben, sollte während der Arbeitszeit ein Arzt oder eine Krankenschwester anwesend sein.

Persönliche Schutzausrüstung: Arbeitnehmer haben das Recht, unsichere Arbeit abzulehnen und ungesunde Arbeitsbedingungen zu melden. Arbeitnehmer dürfen nicht diszipliniert werden, weil sie Sicherheitsbedenken äußern. Lieferanten stellen den Arbeitnehmern geeignete, gut gewartete persönliche Schutzausrüstung sowie Anweisungen zu deren ordnungsgemäßem Gebrauch zur Verfügung.

Unterkunfts- und Kantinenbedingungen: Wenn ein Unternehmen seinen Mitarbeitern Unterkunfts- oder Kantinenmöglichkeiten bereitstellt, sollten die oben genannten Anforderungen an Gesundheit, Sicherheit und Sauberkeit auch für das Wohnheim und die Kantine gelten. Das Wohnheim muss vom Arbeitsplatz getrennt sein und einen separaten Eingang haben. Mitarbeiter sollten angemessenen Zugang zum Wohnheim und zur Kantine sowie uneingeschränkten Zugang zu lebensnotwendigen Einrichtungen wie sauberem Trinkwasser und Toiletten haben.

ARBEITNEHMERRECHTE

Ridge verlangt von seinen Lieferanten und anderen Geschäftspartnern, Beschäftigungsregeln und -bedingungen zu übernehmen und einzuhalten, die Arbeitnehmer respektieren und mindestens ihre Rechte nach nationalem und internationalem Arbeits- und Sozialversicherungsrecht und den entsprechenden Vorschriften schützen.

Beschäftigungsverhältnis: Lieferanten dürfen nur Arbeitnehmer beschäftigen, die rechtlich zur Arbeit in ihren Einrichtungen berechtigt sind, und sind dafür verantwortlich, die Arbeitsberechtigung der Arbeitnehmer durch geeignete Dokumente zu überprüfen.

Zwangsarbeit: Der Einsatz von Zwangsarbeit, einschließlich Gefängnisarbeit, Schuldknechtschaft, Leibeigenschaft oder anderer Formen von Zwangsarbeit, ist nicht gestattet.

Kinderarbeit: Keine Person darf unter 15 Jahren oder unter dem Alter für den Abschluss der Schulpflicht beschäftigt werden, je nachdem, welches Alter höher ist.

Wanderarbeitnehmer: Wanderarbeitnehmer haben genau dieselben Ansprüche wie lokale Mitarbeiter. Arbeitnehmer, die über einen Vermittler oder Auftragnehmer beschäftigt werden, liegen in der Verantwortung des Lieferanten von Ridge und anderer Geschäftspartner und fallen daher unter diesen Kodex.

Frauenrechte: Lieferanten müssen sicherstellen, dass weibliche Arbeitnehmer in allen Aspekten der Beschäftigung, einschließlich der Vergütung, gleich behandelt werden. Schwangerschaftstests dürfen keine Voraussetzung für die Beschäftigung sein. Arbeitnehmerinnen dürfen nicht zur Verwendung von Verhütungsmitteln gezwungen werden.

Nichtdiskriminierung: Keine Person darf bei der Beschäftigung diskriminiert werden, einschließlich Einstellung, Vergütung, Beförderung, Disziplinarmaßnahmen, Kündigung oder Ruhestand, aufgrund von Geschlecht, Rasse, Religion, Alter, Behinderung, sexueller Orientierung, Nationalität, politischer Meinung, sozialer Gruppe oder ethnischer Herkunft.

Belästigung oder Missbrauch: Jeder Mitarbeiter muss mit Respekt und Würde behandelt werden. Kein Mitarbeiter darf körperlicher, sexueller, psychologischer oder verbaler Belästigung oder Misshandlung ausgesetzt werden.

Arbeitszeiten: Arbeitgeber dürfen Arbeitnehmer nicht dazu verpflichten, mehr als die nach dem Recht des Landes, in dem die Arbeitnehmer beschäftigt sind, zulässigen regulären und Überstunden zu arbeiten. Die reguläre Arbeitswoche darf 48 Stunden nicht überschreiten. Arbeitgeber müssen den Arbeitnehmern mindestens 24 aufeinanderfolgende Ruhestunden in jedem Siebentageszeitraum gewähren.

Überstunden: Alle Überstunden müssen einvernehmlich sein. Arbeitgeber dürfen keine regelmäßigen Überstunden verlangen und müssen alle Überstunden mit einem Aufschlag vergüten. Außer in Ausnahmefällen darf die Summe aus regulären Stunden und Überstunden in einer Woche 60 Stunden nicht überschreiten.

Vergütung: Jeder Arbeitnehmer hat das Recht auf eine Vergütung für eine reguläre Arbeitswoche, die ausreicht, um die Grundbedürfnisse des Arbeitnehmers zu decken und ein gewisses verfügbares Einkommen zu ermöglichen. Arbeitgeber zahlen mindestens den Mindestlohn oder den angemessenen ortsüblichen Lohn, je nachdem, welcher höher ist, halten alle gesetzlichen Anforderungen an Löhne ein und gewähren alle gesetzlich oder vertraglich vorgeschriebenen Leistungen. Wenn die Vergütung die Grundbedürfnisse der Arbeitnehmer nicht deckt und kein verfügbares Einkommen ermöglicht, arbeitet jeder Arbeitgeber mit der FLA zusammen, um geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die darauf abzielen, schrittweise ein entsprechendes Vergütungsniveau zu erreichen.

Bewegungsfreiheit: Die Bewegungsfreiheit der Arbeitnehmer darf unter keinen Umständen eingeschränkt werden. Sie dürfen niemals physisch am Arbeitsplatz oder in damit verbundenen Räumlichkeiten festgehalten werden.

Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen: Arbeitgeber müssen das Recht der Arbeitnehmer auf Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen anerkennen und respektieren. Arbeitnehmer müssen in der Lage sein, offen mit dem Management über Arbeitsbedingungen zu kommunizieren, ohne Angst vor Diskriminierung, Einschüchterung oder Belästigung.

Schutz der Identität: Lieferanten müssen einen anonymen Beschwerdemechanismus für Führungskräfte und Arbeitnehmer bereitstellen, um Beschwerden am Arbeitsplatz zu melden. Lieferanten müssen die Vertraulichkeit von Hinweisgebern schützen und Vergeltungsmaßnahmen untersagen.

UMWELT

Da der Schutz der Umwelt ein globales Anliegen ist, erwartet Ridge von seinen Lieferanten und anderen Geschäftspartnern, in dieser Hinsicht verantwortungsvoll zu handeln und alle geltenden Umweltgesetze und -vorschriften in ihrem Tätigkeitsland einzuhalten.

Umweltgenehmigungen: Der Lieferant muss alle relevanten Umweltgenehmigungen und -lizenzen für seinen Betrieb besitzen.

Handhabung von Chemikalien: Chemiebehälter müssen ordnungsgemäß gekennzeichnet und sicher gelagert sein. Ein Sicherheitsdatenblatt muss in der Landessprache zugänglich sein.

Wassermanagement und Abwasserbehandlung: Da Wasser in vielen Teilen der Welt eine knappe Ressource ist, sollte es so effizient wie möglich eingesetzt werden. Alle ausgehenden Abwässer aus Nassverfahren müssen vor der Einleitung behandelt werden und die Anforderungen der lokalen Gesetzgebung erfüllen.

Abfallmanagement: Jeglicher Abfall, einschließlich Sondermüll, muss verantwortungsvoll und in Übereinstimmung mit dem lokalen Recht gehandhabt und entsorgt werden.

LIEFERANTENÜBERWACHUNG UND KORREKTURMASSNAHMEN

Transparenz und Kooperation: Ridge erwartet von seinen Lieferanten und anderen Geschäftspartnern, diesen Verhaltenskodex zu respektieren und aktiv ihr Bestes zu tun, um diese Standards zu erreichen. Ridge erwartet außerdem von seinen Lieferanten und anderen Geschäftspartnern, transparent zu sein und die direkten Prüfer von Ridge oder unabhängige Drittprüfer bei angekündigten oder unangekündigten Bewertungen nicht absichtlich in die Irre zu führen. Ridge möchte mit seinen Lieferanten und anderen Geschäftspartnern zusammenarbeiten, um nachhaltige Lösungen zu erzielen und Lieferanten und andere Geschäftspartner zu fördern, die die Anforderungen erfüllen. Jegliche Verstöße gegen oder Abweichungen vom Verhaltenskodex von Ridge müssen unverzüglich dem Management von Ridge per E-Mail an legal@ridge.com gemeldet werden.

Überwachung: Alle Lieferanten und anderen Geschäftspartner sind verpflichtet, Ridge jederzeit darüber zu informieren, wo jedes Produkt hergestellt wird, einschließlich Subunternehmen und Heimarbeit. Relevante Dokumentation muss für Prüfzwecke aufbewahrt werden. Ridge behält sich das Recht vor, jederzeit unangekündigte Besuche an allen Standorten durchzuführen, die Waren für Ridge produzieren oder Dienstleistungen für Ridge erbringen. Ridge behält sich außerdem das Recht vor, einen unabhängigen Dritten seiner Wahl zu beauftragen, Prüfungen zur Bewertung der Einhaltung seines Verhaltenskodex durchzuführen.

Lieferkette: Der Verhaltenskodex von Ridge gilt nur für seine direkten Lieferanten, andere Geschäftspartner und Hersteller von Waren oder Dienstleistungen für Ridge sowie deren nachgelagerte Subunternehmer. Wir ermutigen jedoch unsere Lieferanten und anderen Geschäftspartner, soziale und ökologische Anforderungen in ihrer Lieferkette vorgelagert durchzusetzen, einschließlich Lieferanten anderer Komponenten und Rohmaterialien. Beispiele für solche Anforderungen sind das Verbot von Zwangsarbeit und Kinderarbeit.

Korrekturmaßnahmen: Die Prüfungen von Ridge zielen darauf ab, etwaige Lücken zwischen den Anforderungen dieses Verhaltenskodex und den tatsächlichen Praktiken und Bedingungen am Arbeitsplatz zu identifizieren. Dem geprüften Lieferanten wird in der Regel die Möglichkeit gegeben, einen Korrekturmaßnahmenplan vorzuschlagen und umzusetzen. Die Mitarbeiter von Ridge werden die Umsetzung des Korrekturmaßnahmenplans verfolgen und überprüfen, ob die Verstöße innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens behoben wurden. Jeder Lieferant, der es versäumt, innerhalb des festgelegten Zeitrahmens nachhaltige Verbesserungen vorzunehmen, wird seine Beziehung zu Ridge ernsthaft beschädigen. Unwilligkeit zur Kooperation oder wiederholte schwerwiegende Verstöße gegen den Verhaltenskodex von Ridge und das lokale Recht können zu einer Reduzierung des Geschäftsvolumens und/oder zur Beendigung der Geschäftsbeziehung mit Ridge führen.